TEAM DIGITAL
DEIN TEAM FÜR DIE DIGITALE BUCHFÜHRUNG
Unser Digitalisierungsteam steht dir mit Rat und Tat zur Seite. Wir schulen unsere Mandanten im Umgang mit der digitalen Buchführung, außerdem erläutern wir dir gerne den Sachverhalt und Umgang mit der E-Rechnung.
Bei uns bekommst du das rundum Sorglospaket für dich und deine Anliegen wenn’s um die digitale Buchführung geht.
E-RECHNUNG WIRD PFLICHT
SPRECHE DEINEN STEUERBERATER AN!
Durch das Wachstumschancengesetz ist seit dem 01.01.2025 die elektronische Rechnung (kurz E-Rechnung) EU-weit zwischen Unternehmen (B2B-Sektor) Pflicht. Dies betrifft alle Unternehmen, egal, ob sie im Haupt- oder Nebenbetrieb tätig sind. Eine E-Rechnung ist ein maschinenlesbarer Datensatz, basierend auf einem standardisierten Verfahren namens ZUGFeRD. Dabei werden neben der PDF-Bilddatei auch weitere Rechnungsinhalte im XML-Format implementiert und übermittelt. E-Rechnungen ermöglichen einen medienbruchfreien Belegaustausch, werden elektronisch übermittelt und automatisch in einem Programm empfangen, um dort weiterverarbeitet zu werden.
Unternehmen müssen seit 2025 E-Rechnungen empfangen und ab 2026 versenden können. Ein E-Mail-Postfach genügt für die Übermittlung. Die Aufbewahrungspflicht beträgt zehn Jahre.
Die LHV Steuerberatung GmbH unterstützt seit einigen Jahren intensiv Mandanten bei der Umstellung von der Papierbuchführung auf die digitale Buchführung.
WAS BEDEUTET DAS FÜR DICH?
Rechnungseingang
Seit dem 01.01.2025 ist jedes Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können! Das bedeutet, dass jeder Unternehmer die Voraussetzungen für den Empfang (eine E-Mail-Adresse reicht aus) sowie für die konforme Ablage gemäß den Anforderungen der ordnungsgemäßen Buchführung für E-Rechnungen erfüllen muss.
Unternehmen sind alle Personen und Gesellschaften, die Rechnungen an Unternehmen ausstellen oder Gutschriften erhalten. Das bedeutet im Klartext: Auch jeder Vermieter ist ein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, auch wenn er umsatzsteuerfrei vermietet! Er muss in jedem Fall technisch in der Lage sein, diese Rechnungen zu digital empfangen und digital weiterzuverarbeiten!
Rechnungsausgang
Ab dem 01.01.2027 ist ein Versand der Rechnungen per Papier für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz größer 800.000 € voraussichtlich untersagt. Ab dem 01.01.2028 sollen dann alle Unternehmen auf E-Rechnungsversand umstellen. Ab 2028 gibt es keine Ausnahmeregelungen mehr. Auch Kleinstbetragsrechnungen müssen dann als E-Rechnungen vorliegen.
Was musst du machen?
Wir haben schon jetzt das passende Programm für dich, welches alle Anforderungen der E-Rechnung abdeckt. Kontaktiere uns gerne und erhalte nähere Informationen zum Ablauf und dessen Programmfunktionen!
Gehe mit uns „gemeinsam nach vorn“ und schaffe beste Voraussetzungen im Umgang mit E-Rechnungen.

DIGITALISIERUNG
ERLEICHTERE DIR DEINE BÜROARBEIT
Wir helfen dir, damit Du einen einfachen Start in die digitale Buchführung hast!
Mit unseren Programmen erleichterst du dir deine Arbeit im Büro mit intelligenten Anwendungen, einfachen Austauschmöglichkeiten zwischen dir und deinem Steuerberater. Damit du die besten Entscheidungen triffst und Zeit und Geld sparst.
Beginne jetzt mit der digitalen Buchhaltung!
Leistungen
Was wir Bieten
- Schriftliche Anwendungshilfen und Handouts
- Bei Bedarf Schulungen
- Software inkl. der App “Scanner für die Hosentasche”
- Erstunterweisung vor Ort möglich
- Persönliche Betreuung durch dein Digitalisierungsteam der LHV Steuerberatung
- Ständiger Zugriff auf die gesamte Buchführung mit Volltextsuchfunktion
- Digitaler Austausch von Buchführungsbelegen
- Auswertungen der Buchstelle und Jahresabschlüsse direkt im Programm ersichtlich
- Effiziente automatisierte Prozesse mit Unterstützung der künstlichen Intelligenz
- Automatisches Erkennen von Zahlungsinformationen und Bankverbindungen für schnelle Überweisungen
- Revisionssichere Belegablage zu höchsten Sicherheitsstandards
Mehrwert