TEAM DIGITAL FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT

DEIN TEAM FÜR DIE DIGITALE BUCHFÜHRUNG

Unser Digitalisierungsteam steht dir mit Rat und Tat zur Seite. Wir schulen unsere Mandanten im Umgang mit Farm Book, wir erläutern dir gerne den Sachverhalt und Umgang mit der E-Rechnung. 

Das rundum Sorglospaket für dich und deine Anliegen wenn’s um die digitale Buchführung geht.

E-RECHNUNG WIRD PFLICHT

SPRECHE DEINEN STEUERBERATER AN!

Durch das Wachstumschancengesetz wird ab dem 01.01.2025 die elektronische Rechnung (kurz E-Rechnung) EU-weit zwischen Unternehmen (B2B-Sektor) zur Pflicht. Dies betrifft alle Unternehmen, auch Landwirte, egal, ob sie im Haupt- oder Nebenbetrieb tätig sind. Eine E-Rechnung ist ein maschinenlesbarer Datensatz, basierend auf einem standardisierten Verfahren namens ZUGFeRD. Dabei werden neben der PDF-Bilddatei auch weitere Rechnungsinhalte im XML-Format implementiert und übermittelt. E-Rechnungen ermöglichen einen medienbruchfreien Belegaustausch, werden elektronisch übermittelt und automatisch in einem Programm empfangen, um dort weiterverarbeitet zu werden.

Unternehmen müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen und ab 2026 versenden können. Ein E-Mail-Postfach genügt für die Übermittlung. Die Aufbewahrungspflicht beträgt zehn Jahre.

Die LHV Steuerberatung GmbH unterstützt seit einigen Jahren intensiv Landwirte bei der Umstellung von der Papierbuchführung auf die digitale Buchführung. Für die Digitalisierung nutzt die LHV Steuerberatung GmbH eine Software der Firma Just Farming. An jedem Standort werden Schulungen angeboten, und das Digitalisierungsteam steht den Mandanten bei Problemen zur Verfügung.

WAS BEDEUTET DAS FÜR DICH?

Rechnungseingang

Ab dem 01.01.2025 ist jedes Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können! Das bedeutet, dass jeder Unternehmer die Voraussetzungen für den Empfang (eine E-Mail-Adresse reicht aus) sowie für die konforme Ablage gemäß den Anforderungen der ordnungsgemäßen Buchführung für E-Rechnungen erfüllen muss.

Unternehmen sind alle Personen und Gesellschaften, die Rechnungen an Unternehmen ausstellen oder Gutschriften erhalten. Das bedeutet im Klartext: Auch jeder Vermieter ist ein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, auch wenn er umsatzsteuerfrei vermietet! Er muss in jedem Fall technisch in der Lage sein, diese Rechnungen zu digital empfangen und digital weiterzuverarbeiten!

Rechnungsausgang

Ab dem 01.01.2027 ist ein Versand der Rechnungen per Papier für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz größer 800.000 € voraussichtlich untersagt. Ab dem 01.01.2028 sollen dann alle Unternehmen auf E-Rechnungsversand umstellen. Für die Erstellung dieser E-Rechnungen im Unternehmen ist eine spezielle Software wie „Farm Book“ unabdingbar. Ab 2028 gibt es keine Ausnahmeregelungen mehr. Auch Kleinstbetragsrechnungen müssen dann als E-Rechnungen vorliegen.

Was musst du machen?

Gemeinsam mit Just Farming haben wir schon jetzt das passende Programm für dich, welches alle Anforderungen der E-Rechnung abdeckt. Kontaktiere uns gerne und erhalte nähere Informationen zum Ablauf und dessen Programmfunktionen!

Gehe schon jetzt mit uns „gemeinsam nach vorn“ und schaffe beste Voraussetzungen im Umgang mit E-Rechnungen ab Jahr 2025.

DIGITALISIERUNG

ERLEICHTERE DIR DEINE BÜROARBEIT

Wir helfen dir, dich auf das zu konzentrieren, was du am liebsten machst: dein Business. Mit dem Programm von Datev Meine Steuer erleichterst du dir deine Arbeit im Büro mit intelligenten Anwendungen, einfachen Austauschmöglichkeiten zwischen dir und deinem Steuerberater. Damit du die besten Entscheidungen triffst und Zeit und Geld sparst. Beginne jetzt mit der digitalen Buchhaltung mit Datev.

Leistungen

Was wir Bieten

Mehrwert

Deine Vorteile

Kosten

Jahrespaket

Der papierlose Datenaustausch zwischen dir und uns wird durch Just Farming ermöglicht. Wir garantieren eine reibungslose Betreuung. Durch die digitale Bereitstellung der Belege können steuerliche Fristen und Termine gehalten werden.

Hierzu bieten wir dir unser Jahrespaket für 120 € an. Es beinhaltet:

Weitere buchbare Leistungen:

WIR WERDEN DIGITAL

lhv_Mailadresse

Ab dem 1. Januar 2025 stellen wir grundsätzlich auf digitale Kommunikation und Übermittlung von Unterlagen um. Damit wir Sie weiterhin reibungslos und effizient betreuen können, bitten wir Sie, Ihre E-Mail-Adresse bei uns zu hinterlegen.