TEAM DIGITAL FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT
DEIN TEAM FÜR DIE DIGITALE BUCHFÜHRUNG
Unser Digitalisierungsteam steht dir mit Rat und Tat zur Seite. Wir schulen unsere Mandanten im Umgang mit Farm Book, wir erläutern dir gerne den Sachverhalt und Umgang mit der E-Rechnung.
Das rundum Sorglospaket für dich und deine Anliegen wenn’s um die digitale Buchführung geht.
E-RECHNUNG WIRD PFLICHT
SPRECHE DEINEN STEUERBERATER AN!
Durch das Wachstumschancengesetz wird ab dem 01.01.2025 die elektronische Rechnung (kurz E-Rechnung) EU-weit zwischen Unternehmen (B2B-Sektor) zur Pflicht. Dies betrifft alle Unternehmen, auch Landwirte, egal, ob sie im Haupt- oder Nebenbetrieb tätig sind. Eine E-Rechnung ist ein maschinenlesbarer Datensatz, basierend auf einem standardisierten Verfahren namens ZUGFeRD. Dabei werden neben der PDF-Bilddatei auch weitere Rechnungsinhalte im XML-Format implementiert und übermittelt. E-Rechnungen ermöglichen einen medienbruchfreien Belegaustausch, werden elektronisch übermittelt und automatisch in einem Programm empfangen, um dort weiterverarbeitet zu werden.
Unternehmen müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen und ab 2026 versenden können. Ein E-Mail-Postfach genügt für die Übermittlung. Die Aufbewahrungspflicht beträgt zehn Jahre.
Die LHV Steuerberatung GmbH unterstützt seit einigen Jahren intensiv Landwirte bei der Umstellung von der Papierbuchführung auf die digitale Buchführung. Für die Digitalisierung nutzt die LHV Steuerberatung GmbH eine Software der Firma Just Farming. An jedem Standort werden Schulungen angeboten, und das Digitalisierungsteam steht den Mandanten bei Problemen zur Verfügung.
WAS BEDEUTET DAS FÜR DICH?
Rechnungseingang
Ab dem 01.01.2025 ist jedes Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können! Das bedeutet, dass jeder Unternehmer die Voraussetzungen für den Empfang (eine E-Mail-Adresse reicht aus) sowie für die konforme Ablage gemäß den Anforderungen der ordnungsgemäßen Buchführung für E-Rechnungen erfüllen muss.
Unternehmen sind alle Personen und Gesellschaften, die Rechnungen an Unternehmen ausstellen oder Gutschriften erhalten. Das bedeutet im Klartext: Auch jeder Vermieter ist ein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, auch wenn er umsatzsteuerfrei vermietet! Er muss in jedem Fall technisch in der Lage sein, diese Rechnungen zu digital empfangen und digital weiterzuverarbeiten!
Rechnungsausgang
Ab dem 01.01.2027 ist ein Versand der Rechnungen per Papier für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz größer 800.000 € voraussichtlich untersagt. Ab dem 01.01.2028 sollen dann alle Unternehmen auf E-Rechnungsversand umstellen. Für die Erstellung dieser E-Rechnungen im Unternehmen ist eine spezielle Software wie „Farm Book“ unabdingbar. Ab 2028 gibt es keine Ausnahmeregelungen mehr. Auch Kleinstbetragsrechnungen müssen dann als E-Rechnungen vorliegen.
Was musst du machen?
Gemeinsam mit Just Farming haben wir schon jetzt das passende Programm für dich, welches alle Anforderungen der E-Rechnung abdeckt. Kontaktiere uns gerne und erhalte nähere Informationen zum Ablauf und dessen Programmfunktionen!
Gehe schon jetzt mit uns „gemeinsam nach vorn“ und schaffe beste Voraussetzungen im Umgang mit E-Rechnungen ab Jahr 2025.
DIGITALISIERUNG
ERLEICHTERE DIR DEINE BÜROARBEIT
Wir helfen dir, dich auf das zu konzentrieren, was du am liebsten machst: die Landwirtschaft. Mit dem Programm von Just Farming erleichterst du dir deine Arbeit im Büro mit intelligenten Anwendungen, einfachen Austauschmöglichkeiten zwischen dir und deinem Steuerberater. Damit du die besten Entscheidungen triffst und Zeit und Geld sparst. Beginne jetzt mit der digitalen Buchhaltung mit Farm Book.
Leistungen
Was wir Bieten
- Schulung der Online-Anwendung Just Farming
- Just Farming inkl. der App “Scanner für die Hosentasche”
- Erstunterweisung vor Ort möglich
- Persönliche Betreuung durch dein Digitalisierungsteam der LHV Steuerberatung
- Ständiger Zugriff auf die gesamte Buchführung mit Volltextsuchfunktion
- Digitaler Austausch von Buchführungsbelegen
- Auswertungen der Buchstelle und Jahresabschlüsse direkt im Programm ersichtlich
- Effiziente automatisierte Prozesse mit Unterstützung der künstlichen Intelligenz
- Automatisches Erkennen von Zahlungsinformationen und Bankverbindungen für schnelle Überweisungen
- Revisionssichere Belegablage zu höchsten Sicherheitsstandards
Mehrwert
Deine Vorteile
Kosten
Jahrespaket
Der papierlose Datenaustausch zwischen dir und uns wird durch Just Farming ermöglicht. Wir garantieren eine reibungslose Betreuung. Durch die digitale Bereitstellung der Belege können steuerliche Fristen und Termine gehalten werden.
Hierzu bieten wir dir unser Jahrespaket für 120 € an. Es beinhaltet:
- unbegrenzte Speicherplatznutzung auf verschiedenen Rechenzentren der Land-Data
- Belegablage nach GoBD
- automatisierte Umsatzzuordnung
- integriertes Online-Banking
- sofortige Ablage von der LHV Steuerberatung erstellter Auswertungen
- App Nutzung
-
Ab 2025 im Paket:
Kassenbuch
Fakturierung
Weitere buchbare Leistungen:
-
Intensive vor Ort Schulung pro Mandat: 200 €
Für Mitglieder der Landvolkverbände: 150 €
Darin enthalten ist die Schulung sowie eine einmalige Einrichtungsunterstützung per TeamViewer -
Für intensive telefonische Betreuung berechnen wir
22,50 € je Viertelstunde. -
Bei gewünschter zusätzlicher Einrichtungsunterstützung vor Ort (im Betrieb/ zuhause)
Einrichtung vor Ort: 200 €
Für Mitglieder der Landvolkverbände: 150 €
Ab der 4. Stunde inkl. An-/ Abfahrt ab Betreuungsstandort: 20 € pro angefangene Viertelstunde - Bei gewünschter zusätzlicher TeamViewer Einrichtung berechnen wir 90€ pro Stunde.
Aktuelles
Ausbildung & Praktikum bei der LHV Steuerberatung
WIR ERLEICHTERN DIR DEN EINSTIEG!
LERNE ALLES WICHTIGE IN UNSEREM SEMINARANGEBOT
All deine Fragen zu dem Programm, werden dir beim Besuch unserer Schulung
gerne verständlich beantwortet. Die Kosten für die intensive Schulung vor Ort belaufen sich pro Mandat auf 200 €. Für Mitglieder der Landvolkverbände liegen die Kosten bei 150 €. Darin enthalten ist die Schulung sowie eine einmalige Einrichtungsunterstützung per TeamViewer.
- E-Rechnung -Warum? -Wann? -Wie?
- Was ist ein Benutzerkonto und wie bekomme ich dieses?
- Was bietet mir das Programm und wie sieht es aus?
- Wie bekomme ich Dokumente in das Programm?
- Was passiert dann mit den Dokumenten?
- Wo werden diese gespeichert?
„*“ zeigt erforderliche Felder an
FAQ
Unternehmer müssen ab Januar 2025 in der Lage sein, digitale Belege und E-Rechnungen zu empfangen, zu entschlüsseln und diese ordnungsgemäß digital zu speichern.
Wenn ein digitaler Beleg oder eine E-Rechnung zugestellt wird, ist der Unternehmer gesetzlich dazu verpflichtet, diesen nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung zu speichern.
1. Muss ich, wenn ich bereits Just Farming oder Adnova+ nutze, was ändern oder zusätzlich machen?
Nein, ein Umstieg von Adnova+ zu Just Farming ist nicht nötig. Wer Adnova+ oder Just Farming nutzt, erfüllt bereits alle gesetzlichen Anforderungen.
Wenn Du 2025 eine E-Rechnung bekommen solltest, kannst Du diese wie gehabt im Programm hochladen und somit entschlüsseln und speichern.
2. Wenn ich eine Einkommensteuer von der LHV Steuerberatung machen lasse, muss ich dann auch eine digitale Buchführung führen?
Nein, für Privatpersonen gilt diese Regelung nicht.
3. Unterschied zwischen „Belege empfangen“ und „Belege versenden“:
Empfangen:
Alle Unternehmer müssen ab 2025 in der Lage sein, digitale Belege und E-Rechnungen zu empfangen, zu entschlüsseln und diese digital zu speichern.
Versenden:
Unternehmer mit einem Jahresumsatz von über 800.000€/Jahr, sind gesetzlich dazu verpflichtet ab 2026 E-Rechnungen zu versenden.
Unternehmer mit einem Jahresumsatz von unter 800.000€/Jahr, sind gesetzlich dazu verpflichtet ab 2028 E-Rechnungen zu versenden.
Das alles, bietet sowohl Adnova+ als auch Just Farming.
4. Wie erzeuge ich eine Mail-Adresse?
Mail-Adressen lassen sich kostenfrei im Internet einrichten. Zum Beispiel über web.de, gmx.de, gmail oder viele weitere Anbieter.
5. Welche technischen Voraussetzungen muss ich für Just Farming erfüllen?
Das Landwirtschaftsportal Just Farming ist als Cloud-Anwendung über einen Webbrowser auf den meisten Computern uneingeschränkt nutzbar. Für ein optimales Benutzererlebnis empfehlen wir die Einhaltung der folgenden Anforderungen.
Mindeststandards:
– Soft- und Hardware
– Web-Browser in aktueller Version (Chrome, Edge, Firefox)
– Bildschirmauflösung bei 100% Skalierung: 1920×1080 Pixel (1080p)
– Tastatur und Maus als Eingabegeräte Internet
– Download 4 Mbit/s (fast jeder DSL- oder Glasfaseranschluss)